Amtsgericht Köln, 2001-07-19, 117 C 87/01

117 C 87/01Gericht erster Instanz19.07.2001

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 117 C 87/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-07-19

Aktenzeichen: 117 C 87/01

ECLI: ECLI:DE:AGK:2001:0719.117C87.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 117

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt an die Klägerin 4.327, 42 DM nebst Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz nach § 1 des Diskontsatz-Überleitungs-Gesetz vom 19.06.1998 seit dem 06.04.2001 zu zahlen

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Die Beklagte kann die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 6.000,00 DM abwenden, wenn nicht die Klägerin vor Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.