212 C 239/00•Amtsgericht Köln, 2001-04-03, 212 C 239/00
Amtsgericht Köln, 2001-04-03, 212 C 239/00
212 C 239/00Gericht erster Instanz03.04.2001
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 212 C 239/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-04-03
Aktenzeichen: 212 C 239/00
ECLI: ECLI:DE:AGK:2001:0403.212C239.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 212
Tenor
Unter Abweisung der Klage im übrigen wird der Beklagte verurteilt, an den Kläger 448,59 DM nebst 5 % Zinsen seit dem 11.11.2000 zu zahlen.
Von den Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte 4,9 % und der Kläger 95,1 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger wird gestattet, die Zwangsvollstreckung durch den Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 2900,-- DM abzuwenden, sofern nicht der Beklagte seinerseits Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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