Amtsgericht Köln, 2001-02-15, 222 C 426/00

222 C 426/00Gericht erster Instanz15.02.2001

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 222 C 426/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-02-15

Aktenzeichen: 222 C 426/00

ECLI: ECLI:DE:AGK:2001:0215.222C426.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 222

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Hohe von DM 500,00 abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung in selber Höhe Sicherheit leistet. Die Sicherheitsleistungen können jeweils auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse erbracht werden.

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