Amtsgericht Köln, 1997-12-12, 221 C 376/97

221 C 376/97Gericht erster Instanz12.12.1997

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 221 C 376/97 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1997-12-12

Aktenzeichen: 221 C 376/97

ECLI: ECLI:DE:AGK:1997:1212.221C376.97.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 221

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Auf die Widerklage werden die Kläger als Gesamtschuldner verurteilt, an die Beklagten 1.000,00 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 01.02.1997 zu zahlen.

Die Kosten tragen die Kläger als Gesamtschuldner.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Klägern wird nachgelassen, die Zwangs-vollstreckung durch die Beklagten durch Zahlung einer Sicherheit in Höhe von 1.800,00 DM abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

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