265 C 272/93•Amtsgericht Köln, 1994-11-07, 265 C 272/93
Amtsgericht Köln, 1994-11-07, 265 C 272/93
265 C 272/93Gericht erster Instanz07.11.1994
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 265 C 272/93 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1994-11-07
Aktenzeichen: 265 C 272/93
ECLI: ECLI:DE:AGK:1994:1107.265C272.93.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 265
Tenor
Die Klage wird abgewiesen,
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von DM 1.600,00 abzuwenden, wenn nicht die Beklagten zuvor Sicherheit in dieser Höhe leisten.
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