265 C 299/93•Amtsgericht Köln, 1994-09-12, 265 C 299/93
Amtsgericht Köln, 1994-09-12, 265 C 299/93
265 C 299/93Gericht erster Instanz12.09.1994
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 265 C 299/93 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1994-09-12
Aktenzeichen: 265 C 299/93
ECLI: ECLI:DE:AGK:1994:0912.265C299.93.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 265
Tenor
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger DM 3.874,02 nebst 4 % Zinsen seit dem 2.12.1992 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 24 % und die Beklagten 76 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von DM 5.000,--. Im Übrigen darf der
Kläger die Vollstreckung wegen der Kosten der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von DM 300,-- abwenden, wenn nicht die Beklagten insoweit zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
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