Amtsgericht Köln, 1994-09-12, 265 C 299/93

265 C 299/93Gericht erster Instanz12.09.1994

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 265 C 299/93 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1994-09-12

Aktenzeichen: 265 C 299/93

ECLI: ECLI:DE:AGK:1994:0912.265C299.93.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 265

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger DM 3.874,02 nebst 4 % Zinsen seit dem 2.12.1992 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 24 % und die Beklagten 76 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von DM 5.000,--. Im Übrigen darf der

Kläger die Vollstreckung wegen der Kosten der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von DM 300,-- abwenden, wenn nicht die Beklagten insoweit zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

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