Amtsgericht Köln, 1994-03-04, 120 C 687/93

120 C 687/93Gericht erster Instanz04.03.1994

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 120 C 687/93 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1994-03-04

Aktenzeichen: 120 C 687/93

ECLI: ECLI:DE:AGK:1994:0304.120C687.93.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Abteilung 120

Tenor

Der Prozeßkostenhilfeantrag des Klägers vom 17.09.1993 wird zurückgewiesen.

Diese Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Auslagen werden nicht erstattet.

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