120 C 687/93•Amtsgericht Köln, 1994-03-04, 120 C 687/93
Amtsgericht Köln, 1994-03-04, 120 C 687/93
120 C 687/93Gericht erster Instanz04.03.1994
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 120 C 687/93 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1994-03-04
Aktenzeichen: 120 C 687/93
ECLI: ECLI:DE:AGK:1994:0304.120C687.93.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Abteilung 120
Tenor
Der Prozeßkostenhilfeantrag des Klägers vom 17.09.1993 wird zurückgewiesen.
Diese Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Auslagen werden nicht erstattet.
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