265 C 338/93•Amtsgericht Köln, 1994-02-16, 265 C 338/93
Amtsgericht Köln, 1994-02-16, 265 C 338/93
265 C 338/93Gericht erster Instanz16.02.1994
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 265 C 338/93 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1994-02-16
Aktenzeichen: 265 C 338/93
ECLI: ECLI:DE:AGK:1994:0216.265C338.93.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 265
Tenor
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger DM 700,-- nebst 4 % Zinsen seit dem 15.06.1993 zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 76 % und die Beklagten 24%.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von DM 450,-- abzuwenden, den Beklagten entsprechend in Höhe von DM 1.000,--, wenn nicht die jeweils vollstreckende Partei zuvor in entsprechender Höhe Sicherheit leistet.
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