Amtsgericht Köln, 1994-02-16, 265 C 338/93

265 C 338/93Gericht erster Instanz16.02.1994

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 265 C 338/93 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1994-02-16

Aktenzeichen: 265 C 338/93

ECLI: ECLI:DE:AGK:1994:0216.265C338.93.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 265

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger DM 700,-- nebst 4 % Zinsen seit dem 15.06.1993 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 76 % und die Beklagten 24%.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von DM 450,-- abzuwenden, den Beklagten entsprechend in Höhe von DM 1.000,--, wenn nicht die jeweils vollstreckende Partei zuvor in entsprechender Höhe Sicherheit leistet.

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