Amtsgericht Köln, 1979-02-16, 309 (305) F 119/77

309 (305) F 119/77Gericht erster Instanz16.02.1979

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 309 (305) F 119/77 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1979-02-16

Aktenzeichen: 309 (305) F 119/77

ECLI: ECLI:DE:AGK:1979:0216.309.305F119.77.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 309

Tenor

1.) Die am XX.XX.XXXX vor dem Standesbeamten des Standesamtes J., Heiratsregister-Nr. N01 geschlossene Ehe der Parteien wird geschieden.

2.) Die elterliche Gewalt über das Kind

C. A., geb. am XX.XX.XXXX wird auf die Antragstellerin übertragen.

3.) Von dem Konto des Antragsgegners Nr. N02

bei der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte

in E. werden auf das Konto der Antragstellerin

Nr. N03 bei der Bundesversicherungs-

anstalt für Angestellte in E. Rentenanwartschaften

in Höhe von 137,50 DM monatlich

bezogen auf den 31.Januar 1977-übertragen.

4.) Die Kosten des Rechtsstreits werdengegeneinander aufgehoben.

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