Amtsgericht Jülich, 2024-06-27, 6 XVII 127/09

6 XVII 127/09Gericht erster Instanz27.06.2024

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Jülich — 6 XVII 127/09 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-06-27

Aktenzeichen: 6 XVII 127/09

ECLI: ECLI:DE:AGJUEL:2024:0627.6XVII127.09.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Betreuungsgericht

Tenor

wird der Aufgabenbereich der Betreuerin Frau J. erweitert. Die Bestellung umfasst folgende Aufgabenbereiche:

  • vermögensrechtliche Angelegenheiten

  • Leistungsträger- und Behördenangelegenheiten

  • Gesundheitsfürsorge

Der Betroffene bedarf weiterhin zur Wirksamkeit von Willenserklärungen im Bereich vermögensrechtliche Angelegenheiten der Einwilligung der für diesen Aufgabenbereich bestellten Betreuerin (Einwilligungsvorbehalt).

Die bestehende Betreuung wird gleichzeitig verlängert.

Das Gericht wird spätestens am 27.06.2031 über die Aufhebung oder Verlängerung der Betreuung entscheiden.

Diese Entscheidung ist sofort wirksam.

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