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17 Cs-230 Js 99/21-55/23•Amtsgericht Jülich, 2024-01-17, 17 Cs-230 Js 99/21-55/23
17 Cs-230 Js 99/21-55/23Gericht erster Instanz17.01.2024
Entscheidungsdatum: 2024-01-17
Aktenzeichen: 17 Cs-230 Js 99/21-55/23
ECLI: ECLI:DE:AGJUEL:2024:0117.17CS230JS99.21.55.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Strafrichter
Der Angeklagte wird wegen Ausspähens von Daten zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 60,- € verurteilt.
Der Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens und die eigenen notwendigen Auslagen zu tragen.
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