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17 Cs-230 Js 99/21-55/23•Amtsgericht Jülich, 2023-05-10, 17 Cs-230 Js 99/21-55/23
17 Cs-230 Js 99/21-55/23Gericht erster Instanz10.05.2023
Entscheidungsdatum: 2023-05-10
Aktenzeichen: 17 Cs-230 Js 99/21-55/23
ECLI: ECLI:DE:AGJUEL:2023:0510.17CS230JS99.21.55.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: das Amtsgericht
Der Antrag auf Erlass eines Strafbefehls wird aus rechtlichen Gründen abgelehnt.
Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeschuldigten hat die Staatskasse zu tragen.
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