Amtsgericht Jülich, 2023-05-10, 17 Cs-230 Js 99/21-55/23

17 Cs-230 Js 99/21-55/23Gericht erster Instanz10.05.2023

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Jülich — 17 Cs-230 Js 99/21-55/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-05-10

Aktenzeichen: 17 Cs-230 Js 99/21-55/23

ECLI: ECLI:DE:AGJUEL:2023:0510.17CS230JS99.21.55.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: das Amtsgericht

Tenor

Der Antrag auf Erlass eines Strafbefehls wird aus rechtlichen Gründen abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeschuldigten hat die Staatskasse zu tragen.

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