projekte
18 F 236/20•Amtsgericht Jülich, 2021-05-04, 18 F 236/20
18 F 236/20Gericht erster Instanz04.05.2021
Entscheidungsdatum: 2021-05-04
Aktenzeichen: 18 F 236/20
ECLI: ECLI:DE:AGJUEL:2021:0504.18F236.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: das Amtsgericht
Das Verfahren wird nach der übereinstimmenden Erledigungserklärung der Beteiligten
beendet.
Von der Erhebung von Gerichtskosten wird abgesehen. Jeder Beteiligte trägt seine außergerichtlichen Kosten selbst.
Der Verfahrenswert wird auf 3.000,00 Euro festgesetzt.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.