Amtsgericht Jülich, 2021-05-04, 18 F 236/20

18 F 236/20Gericht erster Instanz04.05.2021

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Jülich — 18 F 236/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-05-04

Aktenzeichen: 18 F 236/20

ECLI: ECLI:DE:AGJUEL:2021:0504.18F236.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: das Amtsgericht

Tenor

Das Verfahren wird nach der übereinstimmenden Erledigungserklärung der Beteiligten

beendet.

Von der Erhebung von Gerichtskosten wird abgesehen. Jeder Beteiligte trägt seine außergerichtlichen Kosten selbst.

Der Verfahrenswert wird auf 3.000,00 Euro festgesetzt.

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