10 F 618/16•Amtsgericht Jülich, 2017-07-06, 10 F 618/16
Amtsgericht Jülich, 2017-07-06, 10 F 618/16
10 F 618/16Gericht erster Instanz06.07.2017
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Jülich — 10 F 618/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-07-06
Aktenzeichen: 10 F 618/16
ECLI: ECLI:DE:AGJUEL:2017:0706.10F618.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: das Amtsgericht
Tenor
In der Familiensache A gegen B wird die dem Verfahrensbeistand Patrick Y aus der Staatskasse zu zahlende Vergütung auf 0,00 € festgesetzt.
Herr Patrick Y aus Düren wurde durch Beschluss vom 16.12.2016 zum Verfahrensbeistand für die Kinder C und D bestellt.
Die Voraussetzungen für eine berufsmäßige Verfahrensbeistandschaft liegen vor (§ 158 Abs. 7 Satz 2 FamFG).
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