Amtsgericht Jülich, 2005-02-14, 4 C 22/05

4 C 22/05Gericht erster Instanz14.02.2005

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Jülich — 4 C 22/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-02-14

Aktenzeichen: 4 C 22/05

ECLI: ECLI:DE:AGJUEL:2005:0214.4C22.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 4

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger von Gebührenansprüchen der Rechtsanwälte XY und Partner, ZStr. , PLZ Ort gemäß Rechnung vom 12.11.2004 in Höhe noch offener 208,70 € freizustellen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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