4 C 22/05•Amtsgericht Jülich, 2005-02-14, 4 C 22/05
Amtsgericht Jülich, 2005-02-14, 4 C 22/05
4 C 22/05Gericht erster Instanz14.02.2005
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Jülich — 4 C 22/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-02-14
Aktenzeichen: 4 C 22/05
ECLI: ECLI:DE:AGJUEL:2005:0214.4C22.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 4
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger von Gebührenansprüchen der Rechtsanwälte XY und Partner, ZStr. , PLZ Ort gemäß Rechnung vom 12.11.2004 in Höhe noch offener 208,70 € freizustellen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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