Amtsgericht Jülich, 2005-02-08, 4 C 516/04

4 C 516/04Gericht erster Instanz08.02.2005

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Jülich — 4 C 516/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-02-08

Aktenzeichen: 4 C 516/04

ECLI: ECLI:DE:AGJUEL:2005:0208.4C516.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 4 C

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger von den Gebührenansprüchen der Rechtsan-wälte XX1, gemäß Rechnung vom 08.10.2004 in Höhe von 77,14 € freizustellen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Auf einen Tatbestand wird gemäß § 313 a ZPO verzichtet.

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