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154 F 84/20•Amtsgericht Iserlohn, 2021-10-15, 154 F 84/20
154 F 84/20Gericht erster Instanz15.10.2021
Entscheidungsdatum: 2021-10-15
Aktenzeichen: 154 F 84/20
ECLI: ECLI:DE:AGIS:2021:1015.154F84.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Familiengericht
Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts des Antragstellers bei der E (Vers. Nr. #####/####) zugunsten der Antragsgegnerin ein Anrecht in Höhe von 8,7025 Entgeltpunkten auf das vorhandene Konto #####/#### bei der E, bezogen auf den 30. 11. 2020, übertragen.
Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts des Antragstellers bei der F AG (Vers. Nr. #####/####) zugunsten der Antragsgegnerin ein Anrecht in Höhe von 34.114,50 Euro , bezogen auf den 30. 11. 2020, übertragen.
Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts der Antragsgegnerin bei der E (Vers. Nr. #####/####) zugunsten des Antragstellers ein Anrecht in Höhe von 2,5053 Entgeltpunkten auf das vorhandene Konto #####/#### bei der E, bezogen auf den 30. 11. 2020, übertragen.
Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts der Antragsgegnerin bei der E (Vers. Nr. #####/####) zugunsten des Antragstellers ein Anrecht in Höhe von 0,38 Euro monatlich (Höherversicherung) auf das vorhandene Konto #####/#### bei der E, bezogen auf den 30. 11. 2020, übertragen.
Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
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