Amtsgericht Iserlohn, 2021-10-15, 154 F 84/20

154 F 84/20Gericht erster Instanz15.10.2021

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Iserlohn — 154 F 84/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-10-15

Aktenzeichen: 154 F 84/20

ECLI: ECLI:DE:AGIS:2021:1015.154F84.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Familiengericht

Tenor

Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts des Antragstellers bei der E (Vers. Nr. #####/####) zugunsten der Antragsgegnerin ein Anrecht in Höhe von 8,7025 Entgeltpunkten auf das vorhandene Konto #####/#### bei der E, bezogen auf den 30. 11. 2020, übertragen.

Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts des Antragstellers bei der F AG (Vers. Nr. #####/####) zugunsten der Antragsgegnerin ein Anrecht in Höhe von 34.114,50 Euro , bezogen auf den 30. 11. 2020, übertragen.

Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts der Antragsgegnerin bei der E (Vers. Nr. #####/####) zugunsten des Antragstellers ein Anrecht in Höhe von 2,5053 Entgeltpunkten auf das vorhandene Konto #####/#### bei der E, bezogen auf den 30. 11. 2020, übertragen.

Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts der Antragsgegnerin bei der E (Vers. Nr. #####/####) zugunsten des Antragstellers ein Anrecht in Höhe von 0,38 Euro monatlich (Höherversicherung) auf das vorhandene Konto #####/#### bei der E, bezogen auf den 30. 11. 2020, übertragen.

Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

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