Amtsgericht Iserlohn, 2018-01-31, 40 C 164/15

40 C 164/15Gericht erster Instanz31.01.2018

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Iserlohn — 40 C 164/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-01-31

Aktenzeichen: 40 C 164/15

ECLI: ECLI:DE:AGIS:2018:0131.40C164.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilkammer

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 25,00 € sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 85,68 €, jeweils nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 27.06.2015, zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Beide Parteien dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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