Amtsgericht Iserlohn, 2016-10-19, 41 C 171/15

41 C 171/15Gericht erster Instanz19.10.2016

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Iserlohn — 41 C 171/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-10-19

Aktenzeichen: 41 C 171/15

ECLI: ECLI:DE:AGIS:2016:1019.41C171.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilabteilung

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 325,94 € nebst Zinsen i. H. v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 25.08.2014 und 93,41 € vorgerichtliche Kosten zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin zu 71 % und der Beklagten zu 29 % auferlegt. Die außergerichtlichen Kosten der Streitverkündeten trägt die Klägerin zu 71 %. Im Übrigen trägt die Streitverkündete ihre außergerichtlichen Kosten selbst.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Beide Parteien können die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung i. H. v. 110 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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