Amtsgericht Iserlohn, 2016-01-06, 130 F 77/14

130 F 77/14Gericht erster Instanz06.01.2016

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Iserlohn — 130 F 77/14 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-01-06

Aktenzeichen: 130 F 77/14

ECLI: ECLI:DE:AGIS:2016:0106.130F77.14.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Familiengericht

Tenor

Die Anträge des Antragstellers und derjenige des Jugendamtes werden zurückgewiesen.

Die Gerichtskosten tragen der Beteiligte zu 1) und der Beteilgte zu 2) zu je 1/2.

Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Der Verfahrenswert wird auf 2.000,- € festgesetzt.

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