Amtsgericht Iserlohn, 2011-06-10, 42 C 439/08

42 C 439/08Gericht erster Instanz10.06.2011

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Iserlohn — 42 C 439/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-06-10

Aktenzeichen: 42 C 439/08

ECLI: ECLI:DE:AGIS:2011:0610.42C439.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilabteilung

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 3.460,52 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über den Basiszinssatz seit dem 15.05.2008 sowie weitere 543,59 EUR vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt. Die Kosten der Nebenintervention trägt der Streithelfer selbst.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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