40 C 463/04•Amtsgericht Iserlohn, 2005-02-11, 40 C 463/04
Amtsgericht Iserlohn, 2005-02-11, 40 C 463/04
40 C 463/04Gericht erster Instanz11.02.2005
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Iserlohn — 40 C 463/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-02-11
Aktenzeichen: 40 C 463/04
ECLI: ECLI:DE:AGIS:2005:0211.40C463.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: NN
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin von Gebührenansprüchen der Rechtsanwälte......... gem. Rechnung vom 8.9.2004 i. H. v. 113,68 € freizustellen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Berufung wird zugelassen.
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