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7 C 377/19•Amtsgericht Brakel, 2020-05-22, 7 C 377/19
7 C 377/19Gericht erster Instanz22.05.2020
Entscheidungsdatum: 2020-05-22
Aktenzeichen: 7 C 377/19
ECLI: ECLI:DE:AGHX2:2020:0522.7C377.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilabteilung
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger eine Vereinssatzung des Vereins T e.V. herauszugeben.
Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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