10 F 51/14•Amtsgericht Brakel, 2015-10-08, 10 F 51/14
Amtsgericht Brakel, 2015-10-08, 10 F 51/14
10 F 51/14Gericht erster Instanz08.10.2015
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Brakel — 10 F 51/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-10-08
Aktenzeichen: 10 F 51/14
ECLI: ECLI:DE:AGHX2:2015:1008.10F51.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Familiengericht
Tenor
Der Antrag des Antragsgegners vom 10.08.2015 gegen die Antragstellerin ein Ordnungsgeld und, falls das Ordnungsgeld nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft festzusetzen, wird zurückgewiesen.
Auf Antrag der Antragstellerin vom 11.09.2015 wird gegen den Antragsgegner ein Ordnungsgeld i.H.v. 100 EUR und, falls das Ordnungsgeld nicht beigetrieben werden kann, ersatzweise 50 EUR pro Tag, Ordnungshaft festgesetzt.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.
Der Verfahrenswert wird auf 100,00 Euro festgesetzt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.