Amtsgericht Höxter, 2020-05-27, 10 C 74/20

10 C 74/20Gericht erster Instanz27.05.2020

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Höxter — 10 C 74/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-05-27

Aktenzeichen: 10 C 74/20

ECLI: ECLI:DE:AGHX1:2020:0527.10C74.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilabteilung

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung wegen der Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Sicherheit darf auch durch unbedingte, unbefristete, unwiderrufliche und selbstschuldnerische Bürgschaft eines in Deutschland zum Geschäftsbetrieb befugten Kreditinstitutes geleistet werden.

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