2 C 1115-07•Amtsgericht Halle, 2008-09-25, 2 C 1115-07
Amtsgericht Halle, 2008-09-25, 2 C 1115-07
2 C 1115-07Gericht erster Instanz25.09.2008
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Halle — 2 C 1115-07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-09-25
Aktenzeichen: 2 C 1115-07
ECLI: ECLI:DE:AGHW:2008:0925.2C1115.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilkammer
Tenor
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 913,74 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 829,24 € seit dem 26.06.2007 und aus 84,50 € seit dem 29.02.2008 zu zahlen.
Die Beklagten tragen die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagten dürften die Vollstreckung durch die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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