Amtsgericht Halle, 2003-05-27, 7 C 632/02

7 C 632/02Gericht erster Instanz27.05.2003

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Halle — 7 C 632/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-05-27

Aktenzeichen: 7 C 632/02

ECLI: ECLI:DE:AGHW:2003:0527.7C632.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 7

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 455,18 EUR nebst 5 % Zinsen über Basiszins ab 13.12.2002 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beitreibbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Berufung wird zugelassen.

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