7 C 632/02•Amtsgericht Halle, 2003-05-27, 7 C 632/02
Amtsgericht Halle, 2003-05-27, 7 C 632/02
7 C 632/02Gericht erster Instanz27.05.2003
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Halle — 7 C 632/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-05-27
Aktenzeichen: 7 C 632/02
ECLI: ECLI:DE:AGHW:2003:0527.7C632.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 7
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 455,18 EUR nebst 5 % Zinsen über Basiszins ab 13.12.2002 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beitreibbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Berufung wird zugelassen.
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