Amtsgericht Schmallenberg, 2025-02-19, 5 Ds-263 Js 250/24-93/24

5 Ds-263 Js 250/24-93/24Gericht erster Instanz19.02.2025

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Schmallenberg — 5 Ds-263 Js 250/24-93/24 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2025-02-19

Aktenzeichen: 5 Ds-263 Js 250/24-93/24

ECLI: ECLI:DE:AGHSK3:2025:0219.5DS263JS250.24.93.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Strafrichter

Tenor

Der Angeklagte wird wegen Nötigung zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 60,00 EUR verurteilt.

Dem Angeklagten wird für die Dauer von 6 Monaten verboten, im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug zu führen. Der Führerschein ist in amtliche Verwahrung zu nehmen.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen.

Angewandte Vorschriften: §§ 240 Abs. 1, 44 StGB

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