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5 Cs 158/21•Amtsgericht Schmallenberg, 2022-04-27, 5 Cs 158/21
5 Cs 158/21Gericht erster Instanz27.04.2022
Entscheidungsdatum: 2022-04-27
Aktenzeichen: 5 Cs 158/21
ECLI: ECLI:DE:AGHSK3:2022:0427.5CS158.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Strafrichter
Der Angeklagte wird wegen versuchten gewerbsmäßigen Diebstahls in Tateinheit mit Nötigung zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 30,00 EUR verurteilt.
Dem Angeklagten wird für die Dauer von 4 Monaten verboten im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug zu führen. Der Führerschein ist in amtliche Verwahrung zu nehmen.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen.
Angewandte Vorschriften: §§ 240, 242, 243, 22, 23, 52, 44 StGB.
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