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5 Ds 62/20•Amtsgericht Schmallenberg, 2020-06-17, 5 Ds 62/20
5 Ds 62/20Gericht erster Instanz17.06.2020
Entscheidungsdatum: 2020-06-17
Aktenzeichen: 5 Ds 62/20
ECLI: ECLI:DE:AGHSK3:2020:0617.5DS62.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Strafrichter
Der Heranwachsende ist wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens schuldig.
Dem Heranwachsenden wird folgende Auflage erteilt:
Er hat eine Geldbuße von 1.200,00 EUR an den Katholischen Kindergarten Fredeburg, IBAN: ####, zu zahlen.
Dem Heranwachsenden wird nachgelassen, diesen Betrag in monatlichen Raten von 100,00 EUR, beginnend ab dem 15.07.2020, zu erbringen.
Dem Heranwachsenden wird die Fahrerlaubnis entzogen. Sein Führerschein wird eingezogen. Die Verwaltungsbehörde darf ihm vor Ablauf von 8 Monaten keine Fahrerlaubnis erteilen.
Der Heranwachsende trägt die Kosten des Verfahrens und seine Auslagen.
Angewandte Vorschriften:
§§ 315 d Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2, Abs. 4, 69, 69 a StGB, 1, 3, 105 JGG.
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