3 M 469/04•Amtsgericht Schmallenberg, 2005-01-14, 3 M 469/04
Amtsgericht Schmallenberg, 2005-01-14, 3 M 469/04
3 M 469/04Gericht erster Instanz14.01.2005
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Schmallenberg — 3 M 469/04 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-01-14
Aktenzeichen: 3 M 469/04
ECLI: ECLI:DE:AGHSK3:2005:0114.3M469.04.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Abteilung des Amtsgerichts
Tenor
wird der sofortigen Beschwerde der Gläubigerin abgeholfen und die Kosten des Erinnerungsverfahrens dem Schuldner auferlegt.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Schuldner.
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