Amtsgericht Medebach, 2015-12-14, 4 M 751/15

4 M 751/15Gericht erster Instanz14.12.2015

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Medebach — 4 M 751/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-12-14

Aktenzeichen: 4 M 751/15

ECLI: ECLI:DE:AGHSK2:2015:1214.4M751.15.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Zwangsvollstreckungsabteilung

Tenor

Der Gerichtsvollzieher wird angewiesen, den Vollstreckungsauftrag der Gläubigerin vom 28.09.15 zu übernehmen.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.

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