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30 F 22/23•Amtsgericht Heinsberg, 2024-03-20, 30 F 22/23
30 F 22/23Gericht erster Instanz20.03.2024
Entscheidungsdatum: 2024-03-20
Aktenzeichen: 30 F 22/23
ECLI: ECLI:DE:AGHS:2024:0320.30F22.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Richterin am Amtsgericht
Gegen die Antragsgegnerin wird ein Zwangsgeld in Höhe von 600,00 EUR und, falls das Zwangsgeld nicht beigetrieben werden kann, für je 100,00 EUR eine Zwangshaft von einem Tag festgesetzt.
Die Antragsgegnerin kann eine Vollziehung des Beschlusses durch Erfüllung der Verpflichtung aus den Beschlüssen vom 15.03.2023 und 04.04.2023 abwenden.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Verfahrenswert: 600,00 Euro.
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