Amtsgericht Heinsberg, 2024-03-20, 30 F 22/23

30 F 22/23Gericht erster Instanz20.03.2024

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Heinsberg — 30 F 22/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-03-20

Aktenzeichen: 30 F 22/23

ECLI: ECLI:DE:AGHS:2024:0320.30F22.23.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Richterin am Amtsgericht

Tenor

Gegen die Antragsgegnerin wird ein Zwangsgeld in Höhe von 600,00 EUR und, falls das Zwangsgeld nicht beigetrieben werden kann, für je 100,00 EUR eine Zwangshaft von einem Tag festgesetzt.

Die Antragsgegnerin kann eine Vollziehung des Beschlusses durch Erfüllung der Verpflichtung aus den Beschlüssen vom 15.03.2023 und 04.04.2023 abwenden.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Verfahrenswert: 600,00 Euro.

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