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18 C 161/20•Amtsgericht Heinsberg, 2020-09-04, 18 C 161/20
18 C 161/20Gericht erster Instanz04.09.2020
Entscheidungsdatum: 2020-09-04
Aktenzeichen: 18 C 161/20
ECLI: ECLI:DE:AGHS:2020:0904.18C161.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilabteilung 18 C
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 60,87 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.07.2020 zu zahlen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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