Amtsgericht Heinsberg, 2020-02-12, 18 C 191/19

18 C 191/19Gericht erster Instanz12.02.2020

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Heinsberg — 18 C 191/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-02-12

Aktenzeichen: 18 C 191/19

ECLI: ECLI:DE:AGHS:2020:0212.18C191.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Richterin am Amtsgericht

Tenor

Der Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts Euskirchen vom 26.07.2019, Az. 19-4396259-0-1 wird teilweise aufgehoben und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.495,21 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.04.2019 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Dieses Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.

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