Amtsgericht Heinsberg, 2018-12-12, 19 C 208/18

19 C 208/18Gericht erster Instanz12.12.2018

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Heinsberg — 19 C 208/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-12-12

Aktenzeichen: 19 C 208/18

ECLI: ECLI:DE:AGHS:2018:1212.19C208.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilabteilung 19 C

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 429,51 € nebst Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 26.4.2018 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 2/3 und die Beklagte zu 1/3.

Das Urteil ist vorläufig vollsteckbar. Dem jeweiligen Vollstreckungsschuldner bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der jeweilige Gläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.