Amtsgericht Heinsberg, 2011-10-07, 35 C 21/11

35 C 21/11Gericht erster Instanz07.10.2011

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Heinsberg — 35 C 21/11 — Anerkenntnisurteil

Entscheidungsdatum: 2011-10-07

Aktenzeichen: 35 C 21/11

ECLI: ECLI:DE:AGHS:2011:1007.35C21.11.00

Dokumenttyp: Anerkenntnisurteil

Spruchkörper: Abt. 35

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten

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