18 C 156/06•Amtsgericht Heinsberg, 2007-04-24, 18 C 156/06
Amtsgericht Heinsberg, 2007-04-24, 18 C 156/06
18 C 156/06Gericht erster Instanz24.04.2007
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Heinsberg — 18 C 156/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-04-24
Aktenzeichen: 18 C 156/06
ECLI: ECLI:DE:AGHS:2007:0424.18C156.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilabteilung
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
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