16 C 301/05•Amtsgericht Heinsberg, 2007-04-23, 16 C 301/05
Amtsgericht Heinsberg, 2007-04-23, 16 C 301/05
16 C 301/05Gericht erster Instanz23.04.2007
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Heinsberg — 16 C 301/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-04-23
Aktenzeichen: 16 C 301/05
ECLI: ECLI:DE:AGHS:2007:0423.16C301.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 16
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung aus diesem Urteil durch Leistung einer Sicherheit in Höhe von 120 % des gegen sie vollstreckbaren Betrages abwenden, falls nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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