Amtsgericht Bünde, 2020-11-20, 5 C 344/19

5 C 344/19Gericht erster Instanz20.11.2020

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Bünde — 5 C 344/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-11-20

Aktenzeichen: 5 C 344/19

ECLI: ECLI:DE:AGHF2:2020:1120.5C344.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Richter

Tenor

Auf die Erinnerung der Beklagten vom 27.08.2020 wird der Beschluss des Amtsgerichts Bünde vom 05.08.2020 unter Aufrechterhaltung im Übrigen im Kostenausspruch dahingehend abgeändert, dass die Kosten des Rechtsmittelverfahrens vom Erinnerungsgegner zu tragen sind.

Das Erinnerungsverfahren ergeht gerichtsgebührenfrei; die außergerichtlichen Kosten der Erinnerungsführerin trägt der Erinnerungsgegner.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.