7 F 469/18•Amtsgericht Bünde, 2019-08-08, 7 F 469/18
Amtsgericht Bünde, 2019-08-08, 7 F 469/18
7 F 469/18Gericht erster Instanz08.08.2019
Regest
Volljährigkeit nach nigerianischem Recht tritt mit Vollendung des 18. Lebensjahres ein
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Bünde — 7 F 469/18 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2019-08-08
Aktenzeichen: 7 F 469/18
ECLI: ECLI:DE:AGHF2:2019:0808.7F469.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Familiengericht
Normen: EGBGB Art. 7 Abs. 1 S. 1; Child's Right Act Art. 277
Leitsätze
Volljährigkeit nach nigerianischem Recht tritt mit Vollendung des 18. Lebensjahres ein
Tenor
Der Beschluss des AG Bünde vom 30.01.2019 wird aufgehoben.
Gerichtskosten werden nicht erhoben; Auslagen werden den Beteiligten nicht erstattet.
Verfahrenswert: 3.000,- EUR.
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