9 K 57/02•Amtsgericht Bünde, 2013-08-20, 9 K 57/02
Amtsgericht Bünde, 2013-08-20, 9 K 57/02
9 K 57/02Gericht erster Instanz20.08.2013
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Bünde — 9 K 57/02 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-08-20
Aktenzeichen: 9 K 57/02
ECLI: ECLI:DE:AGHF2:2013:0820.9K57.02.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vollstreckungsgericht
Normen: ZVG § 23, BGB §§ 135, 136
Tenor
In dem Verfahren zur Zwangsversteigerung eines Hausgrundstücks mit Garten- und Bauland in G, F-Str.57
Grundbuchbezeichnung:
Grundbuch von G Blatt 1
Nr. 11: S, Flur X Flurstück X, Gebäude- u. Freifläche, F-Str., 1.020 qm groß,
S, Flur X Flurstück X, Gebäude- u. Freifläche, F-Str., 820 qm groß
S, Flur X Flurstück X, Gebäude- u. Freifläche, F-Str. , 727 qm groß
Eigentümer: H
blieb im Versteigerungstermin am 00.00.0000 Meistbietender
Dr. C,
geb. 00.00.0000,
S-Straße, XXXXX G.
Das vorbezeichnete Versteigerungsobjekt wird daher dem Meistbietenden für den durch Zahlung zu berichtigenden Betrag von
126.000,00 € ( i.B. einundertsechsundzwanzigtausend Euro )
unter folgenden Bedingungen zugeschlagen :
-
- Es bleiben keine im Grundbuch eingetragenen Rechte bestehen.
-
- Der durch Zahlung zu berichtigende Betrag des Meistgebots (abzüglich der geleisteten Sicherheitsleistung in Höhe von 12.700,00 €) ist von heute an mit 4 % zu verzinsen und mit diesen Zinsen bis zum Verteilungstermin an das Gericht zu zahlen.
-
- Die Kosten dieses Beschlusses fallen dem Ersteher zur Last.
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Versteigerungsbedingungen.
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