5 C 701/11•Amtsgericht Bünde, 2013-08-06, 5 C 701/11
Amtsgericht Bünde, 2013-08-06, 5 C 701/11
5 C 701/11Gericht erster Instanz06.08.2013
Regest
Gemäß § 5 a Abs. 2 Satz 4 VVG a. F. erlischt das Recht des Versicherungsnehmers zum Widerruf jeweils ein Jahr nach Zahlung der ersten Prämie.
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Bünde — 5 C 701/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-08-06
Aktenzeichen: 5 C 701/11
ECLI: ECLI:DE:AGHF2:2013:0806.5C701.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Prozessgericht
Normen: § 812 Abs. 1 BGB, 95 a VVG a.F.
Leitsätze
Gemäß § 5 a Abs. 2 Satz 4 VVG a. F. erlischt das Recht des Versicherungsnehmers zum Widerruf jeweils ein Jahr nach Zahlung der ersten Prämie.
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung abwenden gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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