5 C 679/11•Amtsgericht Bünde, 2012-03-01, 5 C 679/11
Amtsgericht Bünde, 2012-03-01, 5 C 679/11
5 C 679/11Gericht erster Instanz01.03.2012
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Bünde — 5 C 679/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-03-01
Aktenzeichen: 5 C 679/11
ECLI: ECLI:DE:AGHF2:2012:0301.5C679.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richter
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.657,69 EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 10.11.2011 zu zahlen. Die Beklagte wird weiter verurteilt, an den Kläger 123,45 EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 10.11.2011 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags.
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