Amtsgericht Bünde, 2006-04-06, 5 C 61/05

5 C 61/05Gericht erster Instanz06.04.2006

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Bünde — 5 C 61/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-04-06

Aktenzeichen: 5 C 61/05

ECLI: ECLI:DE:AGHF2:2006:0406.5C61.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 5 C

Tenor

Das Versäumnisurteil vom 30.06.2005 wird mit der Maßgabe aufrechterhalten, dass sich dessen vorläufige Vollstreckbarkeit nach diesem Urteil richtet.

Die weiteren Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages die Vollstreckung abwenden, wenn die Beklagten nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

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