5 C 61/05•Amtsgericht Bünde, 2006-04-06, 5 C 61/05
Amtsgericht Bünde, 2006-04-06, 5 C 61/05
5 C 61/05Gericht erster Instanz06.04.2006
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Bünde — 5 C 61/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-04-06
Aktenzeichen: 5 C 61/05
ECLI: ECLI:DE:AGHF2:2006:0406.5C61.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 5 C
Tenor
Das Versäumnisurteil vom 30.06.2005 wird mit der Maßgabe aufrechterhalten, dass sich dessen vorläufige Vollstreckbarkeit nach diesem Urteil richtet.
Die weiteren Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages die Vollstreckung abwenden, wenn die Beklagten nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
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