6 C 302/02•Amtsgericht Bünde, 2003-05-27, 6 C 302/02
Amtsgericht Bünde, 2003-05-27, 6 C 302/02
6 C 302/02Gericht erster Instanz27.05.2003
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Bünde — 6 C 302/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-05-27
Aktenzeichen: 6 C 302/02
ECLI: ECLI:DE:AGHF2:2003:0527.6C302.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 6
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Voll-streckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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