Amtsgericht Herford, 2022-06-13, 12 C 577/21

12 C 577/21Gericht erster Instanz13.06.2022

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Herford — 12 C 577/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-06-13

Aktenzeichen: 12 C 577/21

ECLI: ECLI:DE:AGHF1:2022:0613.12C577.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Richter

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 633,57 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 29. Oktober 2020 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung durch die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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