11 OWi-402 Js 1178/18 -224/18•Amtsgericht Herford, 2019-07-01, 11 OWi-402 Js 1178/18 -224/18
Amtsgericht Herford, 2019-07-01, 11 OWi-402 Js 1178/18 -224/18
11 OWi-402 Js 1178/18 -224/18Gericht erster Instanz01.07.2019
Regest
Der angefochtene Beschluss wird dahingehend abgeändert, dass auf den Kostenfestsetzungsantrag vom 04.03.2019 ein Betrag in Höhe von 3.518,88 EUR gegen die Landkasse festgesetzt wird.
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Herford — 11 OWi-402 Js 1178/18 -224/18 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2019-07-01
Aktenzeichen: 11 OWi-402 Js 1178/18 -224/18
ECLI: ECLI:DE:AGHF1:2019:0701.11OWI402JS1178.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Rechtspfleger
Leitsätze
Der angefochtene Beschluss wird dahingehend abgeändert, dass auf den Kostenfestsetzungsantrag vom 04.03.2019 ein Betrag in Höhe von 3.518,88 EUR gegen die Landkasse festgesetzt wird.
Tenor
In dem Bußgeldverfahren
Verteidiger:
werden die nach dem rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Herford vom 29.01.2019 AZ: 11 OWi-402 Js 1178/18-224/18, dem früheren Betroffenen aus der Landeskasse gemäß § 467 StPO zu erstattenden notwendigen Auslagen auf 1.544,37 EUR (eintausendfünfhundertvierundvierzig Euro und siebenunddreißig Cent) festgesetzt.
Im übrigen wird der Antrag kostenpflichtig zurückgewiesen.
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