Amtsgericht Herford, 2016-12-04, 11 OWi 665/16

11 OWi 665/16Gericht erster Instanz04.12.2016

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Herford — 11 OWi 665/16 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-12-04

Aktenzeichen: 11 OWi 665/16

ECLI: ECLI:DE:AGHF1:2016:1204.11OWI665.16.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Richter

Tenor

Gegen die Betroffene wird im schriftlichen Verfahren gemäß § 72 OWiG wegen fahrlässigem Führen eines Kraftfahrzeuges mit einer Atemalkoholkonzentration von 0,43 mg/l eine Geldbuße in Höhe von 500,00 EUR festgesetzt.

Ihr wird gestattet, die Geldbuße in monatlichen Teilbeträgen von 25,00 € jeweils bis zum 5. eines Monats, beginnend mit der Rechtskraft des Beschlusses, zu zahlen. Diese Vergünstigung entfällt, wenn ein Teilbetrag nicht rechtzeitig gezahlt wird.

Der Betroffenen wird gemäß § 25 StVG für die Dauer von drei Monaten verboten, Kraftfahrzeuge aller Art im öffentlichen Straßenverkehr zu führen.

Dieses Fahrverbot wird mit Abgabe des Führerscheins in amtliche Verwahrung, spätestens jedoch mit Ablauf von 4 Monaten nach Rechtskraft des Beschlusses wirksam (§ 25 Abs. 2 a StVG).

Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen der Betroffenen trägt diese selbst.

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