12 C 502/10•Amtsgericht Herford, 2011-06-14, 12 C 502/10
Amtsgericht Herford, 2011-06-14, 12 C 502/10
12 C 502/10Gericht erster Instanz14.06.2011
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Herford — 12 C 502/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-06-14
Aktenzeichen: 12 C 502/10
ECLI: ECLI:DE:AGHF1:2011:0614.12C502.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Einzelrichter
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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